Allgemeine Geschäftsbedingungen
* Bitte lesen Sie unsere Verkaufsbedingungen aufmerksam, vor der
Bestellung, durch. Bei Fragen hierzu sind wir gern behilflich.
* Info@Yachtservice-hanke.com Tel. 08807 2140 376
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* Stand: 11*/2008
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§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot.
Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung
einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die
bestellte Ware zusenden.
§ 2 Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller
überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc.,
behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen
dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir
erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1
annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig
genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei
schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb
von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von
5 % (Endverbraucher) 8% (Gewerblichen Kunden) über dem jeweiligen
Basiszinssatz per anno berechnet. Die Geltendmachung eines höheren
Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren
Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns
nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht
oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
(3)* Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die
nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung
in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung
sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.
Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit
für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem
Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt.
3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert.
4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen
der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.
Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er
nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung
oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber
einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der
Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn
der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher
ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage
nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines
Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.
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* Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe
von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die
Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache
widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Yachtservice Hanke, Pähler Str. 1, 82399 Raisting, Telefax. 08807 94
95 70
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)
herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder
teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von
Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache
ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft
möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die
Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem
Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles
unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr
zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen
abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb
von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung
Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise:
Finanzierte Geschäfte:
***Ende der Widerrufsbelehrung***
Rückgabebelehrung
Rückgaberecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei
Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach
Erhalt dieser Belehrung in Textform (z. B. als Brief, Fax, E-Mail),
jedoch nicht vor Eingang der Ware . Nur bei nicht paketversandfähiger
Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch
Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt
die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In
jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr.
Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
Yachtservice Hanke, Pähler Str. 1, 82399 Raisting, Telefax 08807 94 95 70
Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B.
Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware
kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die
Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie
Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.
Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die
bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung
vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen
und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen
zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt
werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des
Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.
Finanziertes Geschäft:
***Ende der Rückgabebelehrung***
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§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechung nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit
befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige
und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft
sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch
entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt
zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller
bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der
verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger
entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer
zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den
Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
(3) Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche
Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3
% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines
Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur
vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf
ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere
ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer-
und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur
zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und
Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf
eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht
übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen
Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage
ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage
gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns
entstandenen Ausfall.
(3) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den
Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall
setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der
umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum
an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache
zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in
der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache
anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig
Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder
Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen
den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die
ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen
einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
(4) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen
des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden
Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 4 Wochen ab
Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.
(2) Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch
berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu
verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und
die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den
Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des
Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller
ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten
Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der
Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes
ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die
Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl
Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt
vom Vertrag erklären.
(3) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des
Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung
fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das
Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden
Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon
unberührt.
(4) Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden
Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und
Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen
Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer
Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach
dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die
auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie
Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen
beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine
Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir
auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der
garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht
unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn
das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits-
und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
(5) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit
verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher
Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des
Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir
haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag
verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen
nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht.
Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch,
soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden
Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
(6) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur
des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre (Neuware) 1 Jahr
(Gebrauchtware), gerechnet ab Gefahrübergang
Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden,
soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
§ 8 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien
unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder
werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt.
(3) Gerichtsstand ist immer, soweit möglich 86911 Diessen.* |